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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Der Vater kann vor Gericht seinen Sohn mit jeglichem Gut absondern

 # FolioBeschreibung Anzahl 
130vKörperverletzung und Buße. Haftung zwischen Vater und Sohn. Absonderung des Sohnes durch den Vater. Freischwören im Gericht
 

 
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